Der 15.März 1975 war ein launiger Vorfrühlingstag in Zürich, wer zum Haus hinausging nahm vorsorglich einen Schirm oder eine Regenjacke mit. Die beiden 16-jährigen Gymnasiasten – nennen wir sie Markus und Sandro – hatten einen Plan: Sie nahmen an einer Demonstration der Frauenbefreiungsbewegung FBB in der Zürcher Innenstadt teil – allerdings mit einer besonderen Mission. Markus plante dabei zivile Polizisten zu fotografieren, Sandro wollte ihn dabei begleiten. Markus erinnert sich im Gespräch an einen der markigen Slogans, der an der Demo skandiert wurde «Hätt Maria abgetrieben, wär uns viel erspart geblieben». Die beiden hatten sich anfangs der 1970er Jahre in einer Klosterschule kennengelernt, deshalb amüsierte sie der blasphemische Slogan besonders. 

Seit einigen Monaten waren sie den engen Mauern des Internets entflohen und besuchten die Kantonsschule in Zürich und genossen die neue Freiheit: Sandro widmete sich den schönen Seiten des Lebens, Markus interessierte sich für linke Politik. Die meisten Politgruppen von damals sagten ihm aber wenig zu und die Lektürestunden mit Marx, Engels und Lenin erinnerten ihn mehr an die Bibelgruppe, die sich im gleichen Haus, dem katholischen Mittelschulfoyer zusammenfand. Er wollte etwas Handfestes tun und fand schliesslich die Rote Hilfe; eine der zahlreichen Gruppen des aktivistischen linken Spektrums, die zum Beispiel Gefangene unterstützte. Wobei es Markus damals nicht ganz klar war, für welche Taten sie hinter Gitter gekommen waren. Eine Arbeitsgruppe der Roten Hilfe gab eine Broschüre unter dem Titel «Gueti Manne» mit Fotos ziviler Polizisten heraus, die bei Demonstrationen als diskrete Beobachter dabei waren. Einige davon kannte man mit Namen. Auch Drogenfahnder waren dabei die es vor allem auf kiffende Jugendliche abgesehen hatten, die sich am Ufer der Limmat, der so genannten Riviera trafen. Das Enttarnen von solchen Personen schien Markus nicht nur eine sinnvolle Mission zu sein, sondern auch eine, die mit Abenteuer verbunden war. 

Die Mitglieder dieser Organisation operierten aus dem Untergrund. Unser Gesprächspartner erinnert sich auch die typische Fragen aus jener Zeit – «Ist dir keiner nachgegangen?» – mit der gewöhnlich die Neuankömmlinge an einer Sitzung begrüsst wurden. Nicht alle Aktivitäten der Roten Hilfe wurden an diesen Sitzungen verhandelt. Es gab, so erinnert sich unser Gesprächspartner, auch Hinweise auf versteckte Tätigkeiten, die mit der Unterstützung von terroristischen Vorhaben der RAF in der Schweiz zu tun hatte.

Im Züricher Sozialarchiv werden heute noch die Broschüren aus jener Zeit aufbewahrt. Darin finden wir auch eine theoretische Rechtfertigung für die beabsichtigte Gegenüberwachung: «Den Klassenfeind und seine Kontroll- und Herrschaftsinstrumente kennenlernen, das wollen wir propagieren und mit der vorliegenden Arbeit zu einem kleinen Teil auch selber leisten.»

Dass es aber gleich beim ersten Einsatz als Fotograf schief gehen würden, hatten die beiden dann doch nicht erwartet. Als sich die Demonstration an diesem Samstag nämlich aufgelöst hatte, drängten zwei zivile Polizisten die beiden in einen Hauseingang und nahmen die Filme an sich. Protest nützte nichts, die Filme waren weg. Die beiden gingen mit leeren Händen nach Hause und die Geschichte von Überwachung und Gegenüberwachung hätte hier ihr Ende finden können.

Am Folgetag jedoch – es war Sonntag – erzählte der eine Gymnasiast die Geschichte dem befreundeten, etwas älteren Fotografen R. Dieser schrieb darauf eine Pressemitteilung, die man umgehend beim Zürcher Tages-Anzeiger an der Werdstrasse vorbeibrachte. Hätten sie auf diese Mitteilung verzichtet, wäre die Angelegenheit wohl vergessen worden. So aber entwickelte sich eine kleine Lawine von Zeitungsartikeln in deren Verlauf sich auch namhafte Spezialisten zu Wort meldeten.

Heute, fast 50 Jahre später lässt sich die Aufregung jener Zeit anhand von inzwischen freigegebenen Polizeiprotokollen und Zeitungsartikeln lückenlos rekonstruieren. Im Zürcher Stadtarchiv finden sich mehr als ein halbes Dutzend Dossiers und Berichte aus jener Zeit mit den Namen der beiden Gymnasiasten.

Markus war aufgefallen als er während der Demonstration eifrig Fotojagd auf Detektive machte, Er konnte nachher zusammen mit dem ihn begleitenden S, welcher ebenfalls an der Demonstration teilgenommen hatte, kontrolliert werden, Sein Fotoapparat war leer. Hingegen befanden sich in der Brusttasche seiner Jacke 2 belichtete Filme à je 36 Aufnahmen, welche unserem Kriminal-Fotodienst zugestellt wurden. Markus wollte nachher Diebstahlsanzeige gegen den handelnden Funktionär erstatten. Über den Vorfall wurde in der Presse berichtet. Die Auswertung der Fotos ist noch pendent Sandro hat sich passiv verhalten. – Über beide hatten wir bis dahin keine Erkenntnisse.

Sehr viel ausführlicher ist der Rapport der beiden handelnden Detektive K und M.

Schon auf dem Helvetiaplatz fiel uns dabei ein junger Mann auf, der mit seiner Kamera in sehr auffälliger Art und Weise die Polizeifunktionäre umlagerte und fotografierte, begleitet mit einer direkt provozierenden Mimik und Kommentierung, der wir jedoch keine Beachtung schenkten. Durch Umdrehen etc. versuchten wir stets, seinem Vorhaben zu entgehen, oder ihm zumindest keinen günstigen Aufnahmewinkel zu bieten…

Nach der Demonstration entfernten sich die Teilnehmer in alle Richtungen. Da kam Wachtmeister M. zu uns und meinte, ob der junge Mann mit der gelben Jacke auch so unangenehm aufgefallen sei mit seiner Fotografiererei. Da wir bemerkten, dass sich dieser junge Mann in Begleitung eines anderen in diesem Moment von der Münsterbrücke entfernte, entschlossen wir uns, ihn zu kontrollieren, was bisher ohne grosses Aufsehen nicht möglich gewesen wäre. Nach anfänglich grösserem Abstand, konnten wir sie an der Stadelhoferstrasse einholen. Nach Vorweisung unseres Polizeiausweises wurden sie höflich aber bestimmt gebeten, sich auszuweisen. Währenddem Markus dies mit Widerwillen und Geschimpfe tat, kam sein Begleiter dieser Aufforderung ohne weiteres nach. 

Detektiv K. entnahm seiner Jackentasche zwei Filme, währendem ich in der Tragtasche nur leere Filmbüchslein vorfand. Wir nahmen sie ab mit der Bemerkung, diese würden nun gesichtet, er könne sie nachher ohne unsere Bilder wieder haben. Während der Kontrolle ging ein Paar vorbei und Markus versuchte, diese Gelegenheit für ein Theater auszunützen, indem er mit lauter Stimme rief: «Meine Dame, mein Herr, sehen Sie, dies ist die Stadtpolizei, die mir meine Filme klaut».

Meine persönliche Ansicht ist, identisch mit meinem Kollegen, dass wir wohl in öffentlicher und kommandierter Funktion den Dienst versahen, doch ein Anrecht auf die Wahrung der Persönlichkeits-Sphäre hatten. In Anlehnung an ZGB Art. 27 und 28 und OR Art 52. Ab.3 ist denn auch unsere Aktion als Selbsthilfe zu betrachten. Wir wissen, dass ein offizieller Reporterdie Öffentlichkeit mit Kommentaren und Bildern informieren will. Das Vorgehen dieses jungen Mannes hat jedoch mit solcher Arbeit unter Wahrung des Anstandes nichts zu tun. Als Familienväter kann es uns nicht gleichgültig sein, ob unser Bild in politisch-orientierten Kreisen für günstige Gelegenheiten archivierte werde, oder in anarchistischen Zeitschriften mit entsprechendem Kommentar erscheine, wie auch schon. Wir sind auch zukünftig nicht bereit, uns auf diese Art belästigen zu lassen und unsere grundlegenden Persönlichkeitsrechte unter Missachtung des minimalsten Anstandes einschränken zu lassen.

Wenige Tage später am 18.März 1975 – einem Dienstag – meldete sich der Redaktor Alfred Messerli im Zürcher Tages-Anzeiger. Messerli war ein einflussreicher Mann, lange Mitglied des Zürcher Gemeinderates. Er politisierte am rechten Rand der sozialdemokratischen Partei und war, ähnlich wie der damals amtende sozialdemokratische Justizdirektor Arthur Bachmann, ein heftiger Befürworter von Zwangsmassnahmen gegen unangepasste Jugendliche. Diese landeten in jener Zeit nicht selten in als «Jugendknast» bezeichneten Heimen. Redaktor Messerli hielt mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg: 

Es ist möglich, dass die beiden Detektive bei dieser Beschlagnahme etwas zu weit gegangen sind. Den beiden betroffenen Jugendlichen steht es jedoch frei, Anzeige wegen Sachentziehung zu stellen. Den Beamten käme eine richterliche Auseinandersetzung sicherlich gelegen, könnte doch so einmal abgeklärt werden was sich Detektive alles gefallen lassen müssen. Sie erfüllen bei einer Demonstration lediglich Ihre Pflicht, indem sie den Demonstrationszug begleiten und per Funk den Standort melden. Detektive in Zivil haben ebenfalls das Recht am eigenen Bild. Sie müssen sich nicht gefallen lassen, dass sie ständig photographiert werden und dass ihre Bilder später abgedruckt werden.  

Auch in die Tagesschau Spätausgabe des Schweizer Fernsehens hatte es der Vorfall geschafft, was wiederum einen scharfen Protest des Polizeikommandanten Hubatka nach sich zog. Auch dazu finden wir einen Zeitungsauschnitt in den Polizeiunterlagen jener Tage:

Der Bericht der Spätausgabe der Tagesschau über das Verhalten der Zürcher Stadtpolizei anlässlich der Demonstration für den Schwangerschaftsabbruch am vergangenen Samstag war für die Polizei «diffamierend». Diese Ansicht vertrat der Chef der Zürcher Kriminalpolizei Hubatka an einer Pressekonferenz am Dienstag, an der er das Vorgehen zweier Detektive verteidigte die im Anschluss an die Demonstration einem Jugendlichen zwei Filme abnahmen. Das Schweizer Fernsehen habe in der Berichterstattung ausgeführt, dass der Demonstrationszug von Polizisten durchsetzt gewesen sei und zwei Detektive der Zürcher Stadtpolizei drei Filme von Journalisten beschlagnahmt hätten. Hubatka teilte mit, dass sich bei diesen «Journalisten» um zwei Mittelschüler gehandelt habe und nur sieben Detektive den Zug wie gewöhnlich begleiteten, um die Verkehrspolizei über den Standort zu informieren. Weiter gab der Chef der Zürcher Kriminalpolizei an der Pressekonferenz bekannt, dass es bisher zu keiner Strafklage durch die Eltern der beiden Jugendlichen wegen Sachentziehungsaktionen gekommen sei. Der Polizei wäre eine solche Klage willkommen damit geklärt würde, dass Angehörige der Polizei kein Freiwild für «wildgewordene Photographen» seien.

Tatsächlich erinnert sich der damalige Gymnasiast, sei damals keine Strafanzeige wegen Sachentziehung gemacht worden. Er selbst sei noch nicht volljährig gewesen und korrekterweise hätten das seine Eltern tun müssen. Jedoch war der Vater von Markus Jurist und Gerichtsschreiber, der pikanterweise seine Dissertation 1955 just mit einer Arbeit zum Thema «Das Recht am eigenen Bild» geschrieben hatte. Wie hat er reagiert? –  He was not amused, erinnert sich Markus lachend. 

In den Zürcher Medien entspannte sich in der Folge eine Diskussion, die sich über mehrere Wochen hinzog. Es ging dabei um die Frage, inwiefern zivile Polizisten in Ausübung eines Amtes ein Recht auf Privatsphäre hätten und inwiefern sie sich auf Notwehr berufen dürfen, um dies durchzusetzen.

Zu den kritischen Stimmen zählt der Zürcher Fotograf Roland Gretler (1937–2018), der durch sein Panoptikum zur Schweizer Sozialgeschichte Bekanntheit erlangt hatte. Er nahm schon wenige Wochen nach dem Zwischenfall am 1. April 1975 in einem längeren Beitrag zum Vorfall Stellung.

Es ist mir nicht bekannt, mit welcher Absicht die im konkreten Fall beschriebenen Jugendlichen Aufnahmen von Polizeifunktionären erstellten. Die Tatsache allein jedoch, dass sie Polizisten in Zivil fotografierten, stellt mit Sicherheit keinen zureichenden Grund dafür dar zu beweisen, dass sie Persönlichkeitsrechte verletzt hatten. Ich vermute, dass die fotografierenden Jugendlichen nicht mehr als gleiches Recht ausüben wollten, nämlich diejenigen zu fotografieren, welche sie selbst und ihresgleichen regelmässig bei der Teilnahme an zwar linken, aber öffentlichen, polizeilich bewilligten Kundgebungen zu fotografieren pflegen. Ich selbst habe an verschiedenen Demonstrationen gegen den Vietnamkrieg, gegen den Überfall auf Kambodscha, gegen den faschistischen Putsch in Chile, für eine existenzsichernde AHV sowie an den 1.-Mai-Kundgebungen teilgenommen und weiss, dass ich deswegen von Polizeifotografen fotografiert und registriert worden bin. Dabei fühlte ich mich nicht in meinen Persönlichkeitsrechten beschnitten, weil ich von der Polizei als Demonstrant fotografiert wurde, sondern weil ich mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit vermute, dass die Fotos, die von mir erstellt wurden, dereinst unter anderen politischen Bedingungen, gegen mich verwendet werden können.

Nur gerade eine Woche später folgte wiederum im Tages-Anzeiger eine andere wichtige Stimme, jene des Anwalts Hans W. Kopp (1931–2009). Kopp war einer der wichtigsten Medienjuristen im Land und präsidierte 1978 bis 1984 die Eidgenössische Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption. 

Unsere Polizei hat ganz allgemein bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit mitzuwirken, diese Aufrechterhaltung umfasst unter anderem «polizeiliche Massnahmen bei Demonstrationen»; schon von solchen Bestimmungen her sollte sich eigentlich die Argumentation für ein zurückhaltendes und vernünftiges, nie unverhältnismässiges Vorgehen gegen eine aufdringliche, systematische, offensichtlich missbräuchliche Photographiererei ohne weiteres aufbauen lassen. Bestimmungen des Strafgesetzbuches könnten je nach den Umständen zusätzlich angerufen werden. Befürchten aber unsere Polizeibehörden, doch auf eine Lücke im öffentlichen Recht vor allem Polizeirecht – gestossen zu sein, und erweist sich diese Befürchtung als begründet, so muss die Lücke gefüllt und es darf nicht auf ungeeignete Bestimmungen aus dem Privatrecht ausgewichen werden. 

Auch die Neue Zürcher Zeitung bemühte in der Folge einen Juristen, was aber ebenso unergiebig war: im Artikel ging es einzig um die Rechte von Privatpersonen, ohne dass auf den konkreten Fall eingegangen wurde.

Damit war diese ganze Sache abgeschlossen. Aus heutiger Sicht darf vermerkt werden, dass die Zürcher Polizei nie eine Untersuchung zum Vorfall gestartet hatte, ebenso wenig hat ein Staatsanwalt eine Klage erhoben. So ganz sicher war sie offenbar ihrer Sache nicht. Auffällig ist auch die Recherchestrategie der damaligen Presse: Sie suchten keine Minute den Kontakt zu den beiden Gymnasiasten, welche die Kontroverse ausgelöst hatten. 

Doch vergessen war die Sache damit noch nicht: Im Sommer 1980 begannen die Zürcher Jugendunruhen; der Gymnasiast Markus war mittlerweile Student geworden und arbeitete für verschiedene lokale Medien, darunter auch für das Radio. In jener Zeit erhielt er regelmässig anonyme Anrufe mit Drohungen, ausserdem fand er seinen Namen auf einem anonymen Flugblatt wieder. In der Einleitung von «Kreuz und quer durch die Zürcher Krawall-Szene» lesen wir: «Die Krawall- und Terrorszene in Zürich beschäftigt uns alle. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Jugendliche, Lehrer, Pfarrherren und ‹besorgte› Eltern von einer kleinen, aber sehr aktiven Gruppe von Drahtziehern manipuliert werden. Wer sind die Radikalen und Umstürzler vom Fach?» Hier taucht der Name des einstigen Gymnasiasten – in illustrer Gesellschaft – wieder auf. Zu seinem Namen heisst es hier: «Er ist einer der Krawall-Fotografen bei Demos (fotografiert auf Polizisten-Portraits). Freier Mitarbeiter bei Radio DRS. Der geplagte Vater ist von Beruf Dr.iur und Obergerichtssekretär.»

Doch wer steckte hinter dem Aufruf? Auffällig sind die zum Teil äusserst präzisen Informationen, die weit über die Informationen hinausgehen, die man in einem Telefonbuch hätte finden können. So wird bei einer Person vermerkt, dass sie eine Erbschaft von 560’000 Franken erhalten habe. Fotograf R. – selbst auch in diesem Verzeichnis – vermutet einen Angehörigen der Stadtpolizei als Urheber. Er hat damals ebenfalls anonymen Anrufe erhalten und diese zurückverfolgen lassen; das war möglich, wenn auch mit grossem Aufwand. Dabei wurde klar, dass einige Anrufe direkt aus der Polizeikaserne kamen, die sich aber keiner Person zuordnen liessen. Einer der Polizisten hatte jedoch von seinem privaten Anschluss aus angerufen; gegen diesen hatte er erfolgreich geklagt. Der Polizist wurde daraufhin mit einem Strafbefehl von 700 Franken gebüsst. Pikant war dabei: Der Polizist hatte ihm 7000 Franken als Genugtuung angeboten, wenn er die Anzeige zurückziehen würde. Das hat er nicht getan.

Dominik Landwehr ist Kultur- und Medienwissenschafter und lebt in Winterthur. Er beschäftigt sich mit Schweizer Geschichte des 20. Jahrhunderts und hat mit einer Arbeit über die Geschichte der Enigma und der Entwicklung der Kryptografie promoviert. www.sternenjaeger.ch.

Ein Kommentar auf “Zivile Polizisten Fotografieren

  1. Meier sagt:

    Sehr interessanter Beitrag. Es gibt sie immer, diese Menschen die denken etwas tun zu müssen und Herr Ganser, hat natürlich recht mit seiner Befürchtung und auch da, werden es wieder solche sein die glauben unbedingt etwas tun zu müssen und dabei wird ihnen leider egal sein ob mit Recht oder Unrecht.

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