Bevor Frauen in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts Vereine gründen, um das Stimmrecht für sich einzufordern, ist etwas anderes dringlicher. Die Frauenrechtlerin Julie von May bringt es 1872 mit Blick auf die anstehende Totalrevision der Bundesverfassung auf den Punkt: «die unbedingte Gleichstellung der Frau mit dem Manne in allen sozialen und privatrechtlichen Verhältnissen». Ausformuliert